Gesetzliche Betreuung & Verfahrenspflege im [Landkreis]
Wir vertreten Sie – mit Respekt vor Ihren Wünschen.
Berger · Gollenstede führt rechtliche Betreuungen und Verfahrenspflegschaften für die Amtsgerichte im [Landkreis]. Zwei feste Ansprechpartner, ein Büro, kurze Wege.
[Porträt Berger]
[Porträt Gollenstede]
Registriert nach BtOG
bei der Stammbehörde [Ort]
Tätig für [Anzahl] Amtsgerichte
im [Landkreis] und Umgebung
Zwei feste Ansprechpartner
keine wechselnden Zuständigkeiten
Barrierearm
mit Seiten in Leichter Sprache
Was wir für Sie tun
Wir werden vom Betreuungsgericht bestellt – entweder als rechtliche Betreuer oder als Verfahrenspfleger. Beide Aufgaben trennen wir klar.
Rechtliche Betreuung
Wir unterstützen Erwachsene, die ihre Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst regeln können – nur in den Bereichen, die das Gericht festlegt.
- Vermögenssorge
- Gesundheitssorge
- Behörden & Ämter
- Wohnungsangelegenheiten
- Aufenthaltsbestimmung
Verfahrenspflege
Im gerichtlichen Verfahren vertreten wir ausschließlich die Interessen der betroffenen Person – unabhängig vom Gericht, mit Akteneinsicht, Teilnahme an der Anhörung und dem Recht auf Beschwerde (§§ 276, 317 FamFG).
- Betreuungsverfahren
- Unterbringungsverfahren
- Genehmigungsverfahren
Unsere Haltung · § 1821 BGB
Ihre Wünsche haben Vorrang. Betreuung ist keine Entmündigung.
Zuhören zuerst
Wir lernen Sie persönlich kennen und fragen, was Ihnen wichtig ist.
Selbst entscheiden
Wir unterstützen Sie, Dinge selbst zu regeln – und vertreten Sie nur, wo es nötig ist.
Offen informieren
Sie erfahren, was wir für Sie tun und warum – verständlich und rechtzeitig.
Ihre Ansprechpartner
[Foto]
[Vorname] Berger
Berufsbetreuer/in · [Abschluss, z. B. Dipl.-Sozialpädagogik]
[Zwei Sätze zur Person: Erfahrung, Schwerpunkte, Motivation.]
[Foto]
[Vorname] Gollenstede
Berufsbetreuer/in · [Abschluss, z. B. Rechtswissenschaften]
[Zwei Sätze zur Person: Erfahrung, Schwerpunkte, Motivation.]
So läuft eine Betreuung ab
1
Anregung
Jeder kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen – auch die betroffene Person selbst.
2
Prüfung & Anhörung
Das Gericht hört Sie persönlich an und holt ein Gutachten sowie einen Bericht der Betreuungsbehörde ein.
3
Bestellung
Das Gericht bestellt eine Betreuerin oder einen Betreuer und legt die Aufgabenbereiche fest.
4
Kennenlernen
Wir besuchen Sie, klären Ihre Wünsche und besprechen die nächsten Schritte gemeinsam.
Häufige Fragen
Ist eine Betreuung eine Entmündigung?
Nein. Die Entmündigung gibt es seit 1992 nicht mehr. Eine Betreuung unterstützt Sie nur in den festgelegten Bereichen, und Ihre Wünsche haben Vorrang.
Kann ich mitbestimmen, wer mich betreut?
Ja. Das Gericht berücksichtigt Ihre Wünsche zur Person der Betreuerin oder des Betreuers, zum Beispiel aus einer Betreuungsverfügung.
Wer bezahlt die Betreuung?
Die Vergütung ist gesetzlich in Pauschalen geregelt. Sie wird aus dem Vermögen der betreuten Person gezahlt; ist kein ausreichendes Vermögen vorhanden, zahlt die Staatskasse.
Was ist der Unterschied zur Verfahrenspflege?
Eine Verfahrenspflegerin vertritt Sie nur im gerichtlichen Verfahren, zum Beispiel bevor über eine Betreuung oder Unterbringung entschieden wird. Eine Betreuung begleitet Sie danach im Alltag.
Kontakt
Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch. Gerichte und Behörden erhalten auf Wunsch unser Kurzprofil.
Unser Zuständigkeitsgebiet
- Amtsgericht [Ort A]
- Amtsgericht [Ort B]
- Amtsgericht [Ort C]
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Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten oder Details aus Akten. Für persönliche Anliegen rufen Sie uns lieber an.