Rechtliche Betreuung und Verfahrenspflege im [Landkreis]
Informationen, Ansprechpartner und Unterlagen – für Betroffene, Angehörige und Fachstellen an einem Ort.
Häufig gesucht
Gut zu wissen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein reformiertes Betreuungsrecht. Die Wünsche der betreuten Person sind jetzt ausdrücklich der zentrale Maßstab.
Für Fachstellen
Gerichte, Betreuungsbehörden, Kliniken und Pflegeeinrichtungen
- Aufnahme neuer Betreuungen: [Status]
- Verfahrenspflegschaften auch kurzfristig
- Zuständig für AG [Ort A], [Ort B], [Ort C]
Für Privatpersonen
Betroffene, Angehörige und Vertraute
Downloads
| Dokument | Für | Format |
|---|---|---|
| Kurzprofil Berger · Gollenstede | Gerichte & Behörden | PDF, [Größe] |
| Merkblatt rechtliche Betreuung | Angehörige | PDF, [Größe] |
| Wer wir sind – in Leichter Sprache | Betroffene | PDF, [Größe] |
Ihre Ansprechpartner
Jede Betreuung hat eine feste Ansprechperson im Büro.
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Häufige Fragen
Verliere ich durch eine Betreuung meine Rechte?
Nein. Eine Betreuung schränkt die Geschäftsfähigkeit nicht ein. Nur ein ausdrücklich angeordneter Einwilligungsvorbehalt kann bestimmte Geschäfte an eine Zustimmung binden.
Wer bezahlt die Betreuung?
Die Vergütung ist gesetzlich pauschal geregelt. Sie kommt aus dem Vermögen der betreuten Person – oder aus der Staatskasse, wenn kein ausreichendes Vermögen da ist.
Können Angehörige die Betreuung selbst übernehmen?
Ja, ehrenamtliche Betreuung hat sogar Vorrang. Berufsbetreuer werden bestellt, wenn niemand Geeignetes ehrenamtlich zur Verfügung steht.