Rechtliche Betreuung und Verfahrenspflege im [Landkreis]

Informationen, Ansprechpartner und Unterlagen – für Betroffene, Angehörige und Fachstellen an einem Ort.

Gut zu wissen

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein reformiertes Betreuungsrecht. Die Wünsche der betreuten Person sind jetzt ausdrücklich der zentrale Maßstab.

Was sich geändert hat →

Für Fachstellen

Gerichte, Betreuungsbehörden, Kliniken und Pflegeeinrichtungen

  • Aufnahme neuer Betreuungen: [Status]
  • Verfahrenspflegschaften auch kurzfristig
  • Zuständig für AG [Ort A], [Ort B], [Ort C]

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Kurzprofil Berger · GollenstedeGerichte & BehördenPDF, [Größe]
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Ihre Ansprechpartner

Jede Betreuung hat eine feste Ansprechperson im Büro.

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[Vorname] Berger

Berufsbetreuer/in · [Abschluss]

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[Vorname] Gollenstede

Berufsbetreuer/in · [Abschluss]

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Häufige Fragen

Verliere ich durch eine Betreuung meine Rechte?

Nein. Eine Betreuung schränkt die Geschäftsfähigkeit nicht ein. Nur ein ausdrücklich angeordneter Einwilligungsvorbehalt kann bestimmte Geschäfte an eine Zustimmung binden.

Wer bezahlt die Betreuung?

Die Vergütung ist gesetzlich pauschal geregelt. Sie kommt aus dem Vermögen der betreuten Person – oder aus der Staatskasse, wenn kein ausreichendes Vermögen da ist.

Können Angehörige die Betreuung selbst übernehmen?

Ja, ehrenamtliche Betreuung hat sogar Vorrang. Berufsbetreuer werden bestellt, wenn niemand Geeignetes ehrenamtlich zur Verfügung steht.